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Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock

Der Flächennutzungsplan (F-Plan) der Hansestadt Rostock beruht auf dem Generalbebauungsplan, der in den Jahren 1977-1990 erarbeitet wurde. Dieser stellt nach 1990 als vorbereitender Bauleitplan die Grundlage der städtischen Entwicklungsplanung dar. Der aktuelle Flächennutzungsplan ist seit 2006 rechtkräftig und stellt für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebene Art der Bodennutzung dar.

Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock hat koordinierende und integrative Aufgaben, in dem er verschiedene Planungen koordiniert und konkurrierende Nutzungsansprüche löst. Aufgabe ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und soll die nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten.

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